Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Wird in Bezug auf einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen, so wird hiervon die Gültigkeit im übrigen nicht berührt.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nichts anderes vereinbart, ist für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung unsere Auftragsbestätigung maßgebend.Die in unseren Prospekten, Beschreibungen und Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen unserer Produkte bleiben im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vorbehalten.
An Werkzeugen und Einrichtungen behalten wir uns Eigentumsrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten soweit nichts anderes vereinbart „ab Werk“ zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.Die Bezahlung erfolgt zu den jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen. Sind diese nicht bestimmt worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Falls aufgrund vorheriger Vereinbarung Wechsel oder Schecks in Zahlung genommen werden, gehen die Spesen für Diskont, Einzug usw. zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz vom Rechnungsbetrag zu berechnen. Für den Fall, dass sich die Herstellungskosten für Waren oder Dienstleistungen, die später als 4 Monate nach Verrechnungsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, durch Erhöhung der Grundstoffpreise um mindestens 5% erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, die ursprünglich vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
§ 4 Lieferbedingungen – Lieferverzug
Die angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Sämtliche Lieferungen verstehen sich ab Werk und reisen auf Gefahr des Kunden auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.Im Fall von Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidlichen Betriebsstörungen sowie aller sonstigen Fälle höherer Gewalt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferzeit angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Bei von uns verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Ansprüche auf Schadenersatz gilt §6.
§ 5 Gewährleistung
Der Kunde muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.Ist der Liefergegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Ist die Nacherfüllung/ Nachbesserung fehlgeschlagen, so ist der Kunde – soweit sich aus einer Garantieübernahme nichts anderes ergibt – nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Für Ansprüche auf Schaden- und Augwendungsersatz wegen eines Mangels gilt §6.
Grundsätzlich sind alle nichtrostenden Stähle durch Lochkorrosion gefährdet. Beim Vorhandensein von Halogenkonzentrationen durch Chlor-, Brom- oder Jodionen bei niedrigen pH-Werten (Säuren) und hohen Temperaturen können irreparable Schäden entstehen. Daraus resultierende Ansprüche sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist bei unseren Produkten beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, wesentlicher oder grundlegender Vertrags- oder grundlegender Neben- oder Schutzpflichtigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, unmittelbaren und vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. §823 BGB. Nicht betroffen von den Haftungsbeschränkungen sind Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie aus Garantieübernahmen. Der Haftungsausschluss greift auch bei Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Befriedigung unserer Ansprüche – auch der zukünftigen – aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die dem Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Dritte erwachsenen Forderungen werden zur Sicherung unserer Ansprüche bereits jetzt in Höhe der den Dritten berechneten Beträge abgetreten. Die dem Kunden generell erteilte Einziehungsermächtigung erlischt, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen anzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Übersteigen die Sicherungen unsere zu sichernden Ansprüche um mehr als 10%, so werden wir die darüber hinausgehenden Sicherungen auf Antrag freigeben.§ 8 Vertragsschluss
Jede Vereinbarung mit unseren Vertretern bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt im Besonderen für von den Vertretern angenommenen Aufträge.§ 9 Anwendbares Recht – Vertragssprache – Gerichtsstand
Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Werden dem Kunden diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen außer in deutscher Sprache auch in einer anderen Sprache bekanntgegeben, so ist bei Übersetzungs- /Auslegungsunterschieden ausschließlich der deutsche Text maßgeblich. Die Übersetzung in eine andere Sprache dient allein zur Erleichterung des Verständnisses. Gerichtsstand ist, auch für Wechsel- und Scheckklagen, für etwaige Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Verwenders oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.